Assistenzhunde

Informationen über Assistenzhunde

 Assistenzhundegruppen

Blindenführhunde:
Sie werden zur Unterstützung blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen eingesetzt.

Signalhunde:
Sie werden zur Unterstützung von Menschen mit Hörbehinderung und Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Epilepsie, Diabetes und neurologischen Erkrankungen eingesetzt.

Servicehunde:
Sie werden zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Bereich der Mobilität eingesetzt.

Gesetzliche Regelung > § 39a Bundesbehindertengesetz

Ein Assistenzhund ist ein Hund, der einen Menschen mit Behinderung unterstützt. In Österreich sind die Assistenzhunde seit dem 01.01.2015 im § 39a des Bundesbehindertengesetzes gesetzlich geregelt. Eine zusätzliche Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz führt die näheren Bestimmungen dieses Gesetzes aus.


  • Was machst du nach der positiven Ablegung der Teamprüfung:
  • bitte Kopie des Zertifikates an das Sozialministeriumservice (SMS) des jeweiligen Bundeslandes schicken (Mail, Post).

Zertifizierte Assistenzhunde mit dem Eintrag im Behindertenpass erhalten die in Rechtsvorschriften geregelten Zutrittsrechte zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen und Ausnahmen von der Leinen- und Maulkorbpflicht.

Ein Set zur Kennzeichnung des Assistenzhundes (Dreiecktuch, Kenndecke mit dem staatlichen Logo) bekommst du direkt von der

Prüf- und Koordinierungsstelle für Assistenzhunde und Therapiebegleithunde
Vetmeduni Wien Messerli Forschungsinstitut

Bei Problemen mit dem Zutrittsrechten zB in Spitälern, Arztpraxen etc. schickt mir bitte ein Mail. Wir lösen die Probleme gemeinsam bzw. gebe ich euch Werkzeuge zum Klären der Problematik. Manchmal sind Schlichtungen nötig. Auch hier berate und begleite ich euch gerne.

DISKRIMINIERUNGEN > SCHLICHTUNGEN > KLAGEN >

Das Behindertengleichstellungspaket verankert den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Das Behindertengleichstellungsrecht bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Sehr oft sind unsere Assistenzhunde betroffen, sei es durch Verweigerung des Zutrittsrechts oder der Akzeptanz der Befreiung von Leine- und Maulkorbpflicht.
Weitere Infos zum Schlichtungsverfahren

Fallbeispiele >

2019 > Schlichtung mit Wiener Linien – Fa. Blaguss – 2019 > Busfahrer verweigert 2 Assistenzhunden ohne Maulkorb die Mitnahme >
Einigung – Alle Forderungen wurden erfüllt. Busfahrer wurden geschult, Entschuldigungsschreiben wurde übermittelt. Entschädigung wurde an beide Assistenzhundehalter überwiesen. Interessant war, dass ein Assistenzhundehalter aus Italien zu Gast war. Auch er bekam die Entschädigung und das Entschuldigungsmail.
Busfahrer verweigert die Mitnahme von Assistenzhunden ohne Maulkorb

2023 > Schlichtung mit Schloss Schönbrunn – Security verweigert Zutritt zum Schlosspark mit Assistenzhund >
Einigung – Alle Forderungen wurden erfüllt. Security Firma bezahlte Entschädigung und schult Securitymitarbeiter regelmäßig. Auch eine schriftliche Entschuldigung wurde gemailt.
Schloss Schönbrunn lädt einige Assistenzhundeteams zu einer Führung ins Schloss Schönbrunn ein.

2024 > Schlichtung mit Landespolizeidirektion NÖ/Baden  – Assistenzhundehalterin bekam nach einem Spaziergang mit ihrem unangeleinten Assistenzhund Anzeige wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht. Auch der Amtstierarzt wurde ihr in die Wohnung geschickt.
Keine Einigung – Polizei zeigt sich der Diskriminierung gegenüber uneinsichtig …
Die Beamten hätten alles richtig gemacht. Ich habe auf den Erlass des Innenministeriums verwiesen, welchen ich mit dem Innenministerium gemacht habe. Hier wurde zugesagt, dies in einem aktuellen Newsletter nochmals kundzutun. Eine Nachschulung der beiden Polizistinnen wurde zugesagt. Aber diese hätten alles richtig gemacht, so die Aussage der LPD NÖ.

2025 > Schlichtung mit Reha Zentrum Bad Vigaun > Assistenzhundehalterin wurde die Mitnahme ihres Assistenzhundes verweigert bzw. für die Nächtigung ein Kostenbeitrag eingehoben.
Einigung > Gästeinformation wurde adaptiert. Assistenzhunde sind nun gestattet.
„Die Mitnahme von Assistenzhunden gem. § 39a BBG ist im Medizinischen Zentrum Bad Vigaun grundsätzlich gestattet. Bitte legen Sie unserem Personal Ihren Behindertenpass mit der Zusatzeintragung Ihres Assistenzhundes als Nachweis vor. Aus hygienischen Gründen ist die Mitnahme in folgende Bereiche nicht gestattet: …“
Der Kostenbeitrag wurde der Assistenzhundehalterin rückerstattet.

2025 >  Schlichtung mit Taxifahrern > Taxifahrer verweigern am Taxistandplatz die Mitnahme eines Assistenzhundes
Die WKO Taxi Innung entschuldigt sich – verweist auf die Hausordnung, wo die Assistenzhunde explizit angeführt sind und gibt eine Info im Newsletter im Dezember raus. Alle 3 Taxifahrer bekommen eine Strafverfügung vom Verkehrsamt. Diese Anzeige wurde von der Taxi Innung eingebracht.
Einigung mit Taxifahrer 1 > es gibt eine Entschädigungszahlung, Entschuldigung.
Keine Einigung mit Taxifahrer 2 > es fehlt die Einsicht für die Diskriminierung > Klage wird eingebracht.
Keine Einigung mit Taxifahrer 3 > er erscheint nicht zur Schlichtung > Klage wird eingebracht.

Fortbildungen für Menschen mit Assistenzhunden

Fortbildungsangebote für Assistenzhundeteams

Weiters gibt es Fortbildungsveranstaltungen von diversen Ausbildungsstellen/TrainerInnen, welche Assistenzhunde ausbilden. Diese  Angebote sind auf der jeweiligen Webseite der Ausbildungsstätte zu finden.

Hier sind einige angeführt:

 

BE DIFFERENT DOG's
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