Assistenzhunde

Informationen über Assistenzhunde

 Assistenzhundegruppen

1. Blindenführhunde:
Sie werden zur Unterstützung blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen eingesetzt.

2. Signalhunde:
Sie werden zur Unterstützung von Menschen mit Hörbehinderung und Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Epilepsie, Diabetes und neurologischen Erkrankungen eingesetzt.

3. Servicehunde:
Sie werden zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Bereich der Mobilität eingesetzt.

Gesetzliche Regelung

Ein Assistenzhund ist ein Hund, der einen Menschen mit Behinderung unterstützt. Gesetzlich sind alle Assistenzhunde seit dem 01.01.2015 im §39a des Bundesbehindertengesetzes (Link zu §39a Bundesbehindertengesetz) geregelt. Eine zusätzliche Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Link zur Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) führt die näheren Bestimmungen dieses Gesetzes aus.


Zertifizierte Assistenzhunde mit dem Eintrag im Behindertenpass erhalten die in Rechtsvorschriften geregelten Zutrittsrechte zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen und Ausnahmen von der Leinen- und Maulkorbpflicht.

Bei Problemen mit dem Zutrittsrechten zB in Spitälern, Arztpraxen etc. bitte ein Mail schicken. Hier gibt es Infos und Hilfe bei Klärungen der Problematik.

 

Prüf- und Koordinierungsstelle für Assistenzhunde
Vetmeduni Wien Messerli Forschungsinstitut

Fortbildungen für Menschen mit Assistenzhunden

Fortbildungsangebote für Assistenzhunde

Weiters gibt es Fortbildungsveranstaltungen von diversen Ausbildungsstellen/TrainerInnen, welche Assistenzhunde ausbilden. Diese  Angebote sind auf der jeweiligen Webseite der Ausbildungsstätte zu finden.

Hier sind einige angeführt: